Antwort

MRSA Patienten sollten im Krankenhaus isoliert untergebracht sein (ggf. Kohortenisolation) und soweit möglich durch Sanierung von MRSA befreit werden.

Anmerkungen

Meldepflicht bei MRSA

  • Bei gehäuftem Auftreten von MRSA gemäß § 6(3) Infektionsschutzgesetz (IfSG). Gemäß § 23 IfSG muss das Auftreten dieses Erregers und mit ihm assoziierte Erkrankungen in einer gesonderten Surveillance- Statistik erfasst werden. MRSA ist seit 1.7.2009 bei Nachweis in Blutkultur oder Liquor namentlich meldepflichtig.
  • Dauer der Erkrankung/ Besiedlung; Die Isolierung kann bei Patienten erst dann aufgehoben werden, wenn der Erregernachweis negativ ausfällt; (Achtung: Kontrollabstriche erst 3 Tage nach Absetzen einer antibiotischen Therapie durchführen!);
  • 3 Abstrichserien (Nasenvorhof, Rachen, Haaransatz, Axilla, Leiste, Perineum/ Anus + vormals positive Abstrichlokalisation (z.B. Wunde), die an drei aufeinander folgenden Tagen durchgeführt werden. Bei Personal: Vorgehen gemäß Dienstanweisung des jeweiligen Krankenhauses Unterbringung
  • Einzelunterbringung erforderlich; ggf. Kohortenisolierung möglich;
  • Matratzenschutzbezug empfehlenswert. 

Schutzvorkehrungen

  • Schutzkittel und Handschuhe:
    • Erforderlich bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit kontaminierten Objekten;
    • Schutzkittel sollten, sofern keine Einmalkittel verwendet werden im Isolierzimmer verbleiben und mind. 1x tägl. [Normalstationen] bzw. 3x tägl. auf Intensivstationen und nach jeder sichtbaren Kontamination gewechselt werden.
    • Patient: Schutzkittel erforderlich bei Transport in andere Abteilung.
  • Mund-Nasenschutz
    • Personal: OP-Gesichtsmaske sollte beim Betreten des Isolierzimmers angelegt werden.
    • Patient: OP-Gesichtsmaske empfehlenswert beim Verlassen des Zimmers. Schutzbrille
  • In der Regel nicht erforderlich Haarschutz
  • Empfehlenswert Schuhwechsel
  • In der Regel nicht erforderlich Laufende Desinfektion
  • Händedesinfektion
    • Nach jedem Kontakt mit kontaminierten Gegenständen und Material;
    • Nach dem Ausziehen der Handschuhe bzw. des Schutzkittels;
    • Vor dem Verlassen des Patientenzimmers Händedesinfektion durchführen.

Flächendesinfektion

Vorzugsweise Desinfektionsmittel aus der VAH-Liste verwenden, Konzentration und Einwirkzeit beachten

  • Entsprechende Schutzkleidung s.o. ist zu tragen;
    • Nach Beendigung der Reinigung Flächendesinfektionslösung sofort entsorgen
    • Wischmop und Lappen wie Wäsche entsorgen;
  • Reinigungspersonal: Isolierzimmer als Letztes reinigen; Fußboden und Oberflächen täglich desinfizierend reinigen;
  • Pflegepersonal: Medizinische Geräte mindestens 1x täglich desinfizierend reinigen mit Flächendesinfektionsmittel Instrumente
  • Desinfektion erforderlich;
    • nach Gebrauch in gebrauchsfertige Instrumentendesinfektionslösung einlegen;
    • Konzentration und Einwirkzeit beachten;
    • Anschließend der Sterilisation zuführen;
    • Thermische Aufbereitung ist immer zu bevorzugen;
    • Bei zentraler Aufbereitung: Transport in geschlossenem Behälter.

Geschirr

  • Geschirr sollte direkt in die Spülküche gebracht und routinemäßig gereinigt werden Wäsche/ Textilien
  • Die Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt;
  • Den Wäschesack gemäß Hygieneplan entsorgen;
  • Bei Eradikationsversuch: Tägliches Wechseln der Bettwäsche, Handtücher und sonstiger Textilien mit Körperkontakt.
  • Patienteneigene Wäsche: Sollte zuhause gewaschen werden, ansonsten Waschen nach einem anerkannten Wäschedesinfektionsverfahren der VAH-Liste/RKI-Richtlinie. Schlussdesinfektion Patientenzimmer
  • Schlussdesinfektion gemäß Hygieneplan des Krankenhauses. Schlussdesinfektion Bettenaufbereitung
  • Schlussdesinfektion gemäß Hygieneplan des Krankenhauses Entsorgung
  • Erregerhaltiges Material und Abfälle, die mit erregerhaltigem Material kontaminiert sein können, sind als Abfall der Kategorie AS 18 01 04 (Gruppe B) zu entsorgen. Die Abfälle AS 18 01 04 sind unmittelbar am Ort ihres Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln und ohne Umfüllen oder Sortieren in sicher verschlossenen Behältnissen, ggf. in Kombination mit Rücklaufbehältern, zur zentralen Sammelstelle zu befördern. Die Behältnisse sollen nicht zu groß sein, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten. Die Abfälle dürfen auch an der Sammelstelle nicht umgefüllt oder sortiert werden.

Zum Beispiel

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