Antwort

Ja, die Gemeindekrankenpflege darf sie unter Beachtung von Hygienemaßnahmen behandeln.

Anmerkungen

Folgende Maßnahmen können bei häuslicher Pflege sinnvoll sein:

  • Bei einer Wundversorgung sollte eine chirurgische Mund-und-Nasen-Maske getragen werden(besonders wenn Wunden gespült werden, so dass es zum Spritzen von Wundsekret oder zu einer Aerosolbildung von Erregern kommen kann).
  • Ebenso sollten Handschuhe und ein Schutzkittel getragen werden.
  • Handschuhe und Maske werden nach dem Ausziehen verworfen. Es erfolgt eine hygienische Händedesinfektion
  • Kittel sollten mindestens bei sichtbarer Verschmutzung gewechselt, ansonsten in regelmäßigen Intervallen ausgetauscht werden.

Quellen

.