Antwort
Ja, die Gemeindekrankenpflege darf sie unter Beachtung von Hygienemaßnahmen behandeln.
Anmerkungen
Folgende Maßnahmen können bei häuslicher Pflege sinnvoll sein:
- Bei einer Wundversorgung sollte eine chirurgische Mund-und-Nasen-Maske getragen werden(besonders wenn Wunden gespült werden, so dass es zum Spritzen von Wundsekret oder zu einer Aerosolbildung von Erregern kommen kann).
- Ebenso sollten Handschuhe und ein Schutzkittel getragen werden.
- Handschuhe und Maske werden nach dem Ausziehen verworfen. Es erfolgt eine hygienische Händedesinfektion
- Kittel sollten mindestens bei sichtbarer Verschmutzung gewechselt, ansonsten in regelmäßigen Intervallen ausgetauscht werden.
Quellen
- Robert-Koch-Institut: Staphylokokken-Erkrankungen, insbesondere Infektionen durch MRSA RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte Quelle: © Robert-Koch-Institut (RKI) - http://www.rki.de [Stand: 09.02.2007]