Antwort
Wenn ein MRSA-Patient aus dem Krankenhaus entlassen wurde, wird dies immer im Entlassungsbrief vermerkt, der zu Ihnen als Hausarzt geschickt wird. Im Rahmen des EUREGIO MRSA-net gibt es einen 2-seitigen Übergabe-Sanierungsbogen, der die Informationsweitergabe sichern soll. Zusätzlich gibt es Infomationsmaterialien für die Sanierung ambulant und den Umgang mit MRSA in der Arztpraxis und bei Hausbesichen.
Sie, aber auch andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen, wie Physiotherapeuten oder die Hebammen, können mit einer Person, die MRSA-Träger ist, wie gewohnt umgehen. Sie müssen Standardhygienemaßnahmen einhalten, der für jeden Patienten gilten.
Anmerkungen
Neben dem Befolgen von Standardhygienemaßnahmen für Infektionsprävention, haben Sie als Hausarzt die folgenden Aufgaben, wenn ein MRSA-Patient aus dem Krankenhaus entlassen wurde:
- Sie sind nach Entlassung aus dem Krankenhaus für die individuelle Behandlung des Patienten und seiner Grunderkrankung verantwortlich
- Sie können sich durch den Arzt für Infektionskrankheiten oder den Hygieniker, den Arzt für Öffentlichen Gesundheitsdienst, dem Arzt-Mikrobiologen oder dem Hygienebeauftragten Arzt des Krankenhauses oder das EUREGIO MRSA-net Helpdesk (0251- 8352317) bezüglich des Risikos der MRSA-Verbreitung außerhalb der Einrichtung, beraten lassen;
- Sie entscheiden dann über die Sanierung/Dekolonisationstherapie (Sie können sich hierbei durch die oben genannten Kollegen beraten lassen);
- Sie nehmen Abstriche beim MRSA-Träger zwecks Kontrolle der Behandlungsresultate über einen Zeitraum von 12 Monaten (Sie können sich hierbei durch die oben genannte Kollegen beraten lassen). Genauere Angaben finden sie in den Infoblätern des EUREGIO MRSA-net.
Quellen
- Ländliche Koordinationsstruktur Infektionskrankheitenbekämpfung. Draaiboek MRSA in de openbare gezondheidszorg. 2005.
- Robert Koch Institut: Staphylokokken-Erkrankungen- insbesondere Infektionen durch MRSA. RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten- Merkblätter für Ärzte