Antwort
Maßnahmen über MRSA in einem Pflegeheim finden Sie auf der Website des Robert Koch Institutes. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Ein Bewohner mit MRSA muss nicht zwingend in einem Einzelzimmer gepflegt werden. Falls notwendig können mehrere Bewohner mit MRSA in einem Mehrbettzimmer, also in Kohorte, gepflegt werden.
- Schutzmittel (Kittel, Handschuhe) werden Bewohner–bezogen genutzt.
- Wenn der Bewohner keine Drainage oder Katheter hat und auch keine Hautläsion oder mögliche Infektionsquellen, wie Abszesse, Furunkeln oder chronische Atemweginfektionen (wie z.B. COPD), darf der Bewohner außerhalb des Zimmers an soziale Aktivitäten teilnehmen.
- In dem Zimmer befindet sich niemals mehr als ein Tagesvorrat von Pflege- und Versorgungsartikeln.
- Das Zimmer, in dem der Bewohner verbleibt und die dazugehörigen sanitären Anlagen, müssen täglich gereinigt und regelmäßig desinfiziert werden.
- Bei der Versorgung (beispielsweise Waschen, Bettenmachen und Ähnlichem) eines Bewohners mit MRSA in einem Einzelzimmer und auch beim Abziehen und Beziehen dessen Bettes (oder bei mehreren Bewohnern in einem Mehrbettzimmer) muss eine chirurgische Mund-und-Nasen-Maske getragen werden.
- Es müssen schützende, Einmalhandschuhe getragen werden.
- Es muss als Schutzkleidung ein Kittel mit langen Ärmeln und Bündchen getragen werden. Vor allem bei Handlungen, wie das Heben eines Bewohners, kann ein sehr intensiver Hautkontakt erfolgen. Übertragungen sind hierbei am Wahrscheinlichsten.
Anmerkungen
Übertragung von MRSA findet hauptsächlich während direktem Kontakt oder während der Versorgung der Bewohner statt, wie beim Waschen, Bettenmachen, bei der Wundversorgung und Ähnlichem. Darum ist es wichtig, dass diese Handlungen in einem Einzelzimmer stattfinden und darum müssen die Bewohner mit MRSA oder bei denen MRSA vermutet wird, in einem Einzelzimmer versorgt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie grundsätzlich isoliert werden.
Der Grund, dass ein Bewohner, der MRSA-Träger ist mit Drainage, Katheter, Hautläsion oder Infektionsquellen, außerhalb des Zimmers nicht an soziale Aktivitäten teilnehmen darf, ist dass durch die Anwesenheit dieser Fremdkörper oder Erkrankungen die Übertragungswahrscheinlichkeit höher liegt. Die detaillierte Überlegung zu MRSA-Besiedlung und exponierte Stelle ist natürlich Voraussetzung vor jeder Entscheidung, einen Bewohner nicht an sozialen Aktivitäten teilnehmen zu lassen.
Quellen
- Kommission zur Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch Institut: Infektionsprävention in Heimen.