Antwort
Jeder ist selbst zuständig. Die Einhaltung der Richtlinien gehört zur Erfüllung der beruflichen Sorgfalt. Nichtbeachtung von Richtlinien lässt einen Mangel an nötiger Sorgfalt vermuten. Sich nicht an die MRSA Richtlinie zu halten, würde bedeuten, dass man dem MRSA die Chance gibt sich auf den Großteil der stationär versorgten Bevölkerung auszubreiten.Anmerkungen
Da statistisch gesehen jeder vierte stationär versorgte Patient eine Wundinfektion, jeder 10. eine Blutvergiftung mit MRSA bekommt, würde somit die Anzahl derer, die eine Infektion mit MRSA, ja sogar eine schwere Infektion mit MRSA bekommen ansteigen. Immer mehr Menschen würden an einer MRSA Blutvergiftung erkranken. 50% der Patienten mit einer MRSA Blutvergiftung versterben. Die Eindämmung von MRSA verhindert somit MRSA Infektionen und MRSA Tote. Also, es macht Sinn sich an die Maßnahmen gegen MRSA zu halten.Quellen
- Kommission zur Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch Institut: Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus Aureus (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.
Zum Beispiel
- Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Richtlinien
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Kommentar der Bundesregierung