Antwort

Es gibt zwei Arten von Schutzmaβnahmen bei der Entlassung:

  1. Information und Kommunikation
  2. Reinigung und Desinfektion

Anmerkungen

  1. Information und Kommunikation
    • Patienten sollten entlassen werden, sobald es ihr klinischer Zustand zuläßt. Eine MRSA Kolonisation ist kein Hinderungsgrund.
    • Der weiterbehandelnde Arzt bzw. weiteres für die Nachsorge zuständiges medizinisches Personal muss vorab informiert und evtl. beraten werden, welche weiteren hygienischen Maßnahmen sinnvoll und ggf. zu veranlassen sind.
    • Die Patienten sollten aufgeklärt werden, dass kein Risiko für gesunde Kontaktpersonen besteht (Ausnahme: Kontakt-Personen mit offenen Wunde oder ekzematöser Haut, immunsupprimierte Patienten). Den Patienten sollte ein Merkblatt ausgehändigt werden
  2. Reinigung und Desinfektion (Schlussdesinfektion): Patientenzimmer
    • Zunächst müssen alle Handkontaktflächen zwischendesinfiziert werden
    • Danach werden Fußboden, Schränke, Ablagen und alle anderen Oberflächen, die mit der Hand von Patienten oder dem Personal berührt werden konnten entsprechend desinfiziert
    • Bilder an der Wand, Gardinen, Fenster, sowie die Wand selbst sind entsprechend dem Hygieneplan des jeweiligen Krankenhauses zu desinfizieren.
    • Schlussdesinfektion des Patientenzimmers Bettenaufbereitung Die Aufbereitung der Patientenbetten erfolgt gemäß dem Hygieneplan des jeweiligen Krankenhauses.

Zum Beispiel

  • Informationsblatt für MRSA-Patienten

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