Antwort

Die Maßnahmen werden mit dem zuständigen Krankenhaushygieniker, dem zuständigen Gesundheitsamt und der Klinikleitung abgesprochen.

Anmerkungen

Eine Schließung der Station wegen MRSA wird im Fall eines MRSA Ausbruchs durch den zuständigen Krankenhaushygieniker in Absprache mit den klinisch tätigen Ärzten und dem zuständigen Gesundheitsamt veranlasst. Eine Schließung der Station wird dann sinnvoll, wenn in Abwägung der medizinischen Situation die Einschränkung der Patientenversorgung ein geringeres Problem als die unkontrollierte Ausbreitung des MRSA darstellt. Ziel der Sperrung der Station ist die sofortige Übertragungsvermeidung von MRSA.

Quellen

Zum Beispiel

keins
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